Mehr Sicherheit für Ihr Zuhause
Bei einem Brand kann sich gefährlicher Rauch innerhalb kürzester Zeit ausbreiten. Rauchwarnmelder erkennen die Rauchentwicklung frühzeitig und alarmieren die Bewohner mit einem lauten Warnsignal. Damit verschaffen sie Ihnen wertvolle Zeit, um sich und andere in Sicherheit zu bringen.
Wir übernehmen die fachgerechte Installation, Prüfung und Wartung von Rauchwarnmeldern in Einfamilienhäusern, Wohnungen und Mehrfamilienhäusern. Dabei achten wir auf die richtige Anzahl, eine geeignete Positionierung und die zuverlässige Funktion jedes einzelnen Melders.
Unsere Leistungen rund um Rauchwarnmelder
- Fachgerechte Montage von Rauchwarnmeldern
- Kontrolle der Stromversorgung und Batteriesignale
- Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen
- Prüfung des Warnsignals
- Kontrolle von Alter und vorgesehener Betriebsdauer
- Austausch veralteter oder defekter Rauchwarnmelder
- Dokumentation der durchgeführten Prüfung
Eine Prüfung ist mehr als ein Druck auf die Testtaste
Eine fachgerechte Prüfung berücksichtigt nicht nur das Warnsignal. Wir kontrollieren außerdem, ob der Rauchwarnmelder unbeschädigt, richtig montiert und frei von Verschmutzungen ist. Auch Veränderungen im Raum können seine Funktion beeinträchtigen – beispielsweise neue Schränke, Leuchten oder Raumteiler in unmittelbarer Nähe.
Werden Mängel festgestellt, erhalten Sie eine klare Empfehlung zur Reinigung, Umsetzung oder zum Austausch des Geräts.
Wir sind für Sie im Landkreis Mayen-Koblenz, Ahrweiler, Neuwied und in Koblenz tätig.
Ihr Ansprechpartner in der Region
Für Eigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen
Mit einer regelmäßigen Prüfung sorgen Sie für zuverlässigen Brandschutz und behalten den Zustand der installierten Geräte im Blick. Sie möchten neue Rauchwarnmelder installieren lassen oder sind sich nicht sicher, ob Ihre vorhandenen Geräte noch zuverlässig funktionieren?
Häufige Fragen zu Rauchwarnmeldern
Wie häufig sollten Rauchwarnmelder geprüft werden?
Bei klassischen Rauchwarnmeldern ist in der Regel eine jährliche Prüfung vorgesehen. Maßgeblich sind außerdem die Bauart des Geräts und die Angaben des Herstellers.
Wann muss ein Rauchwarnmelder ausgetauscht werden?
Rauchwarnmelder besitzen eine begrenzte Betriebsdauer. Viele Geräte müssen spätestens nach etwa zehn Jahren vollständig ersetzt werden. Entscheidend sind das aufgedruckte Austauschdatum und die Angaben des Herstellers.
Wer ist in Rheinland-Pfalz verantwortlich?
Für die Ausstattung und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft sind grundsätzlich die Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich. Bei vermieteten Objekten können weitere mietvertragliche Regelungen bestehen.
Warnen Rauchwarnmelder auch vor Kohlenmonoxid?
Nein. Rauchwarnmelder und Kohlenmonoxidwarnmelder erkennen unterschiedliche Gefahren. Ein Rauchwarnmelder ersetzt keinen CO-Warnmelder.
Wo sind Rauchwarnmelder vorgeschrieben?
In Rheinland-Pfalz müssen Wohnungen mindestens in folgenden Bereichen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein: Schlafräumen, Kinderzimmern, Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen.
Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Verpflichtung gilt sowohl für vermietete als auch für selbst genutzte Wohnungen.
Zusätzliche Rauchwarnmelder können – abhängig von Grundriss und Nutzung – auch in weiteren Räumen sinnvoll sein. Wir beraten Sie individuell vor Ort.
Rauchwarnmelder jetzt prüfen lassen
Kontakt
Lars Roedig
Schornsteinfegermeister
Antel 45, 56626 Andernach
M 0160 944 363 18
E chef@meisterroedig.de